Dezisivstimme

Dezisivstimme
De|zi|siv|stim|me 〈f. 19; in polit. Körperschaften〉 zur Abstimmung berechtigte Stimme; Ggs Deliberativstimme

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Dezisivstimme,
 
lateinisch Votum decisivum, Recht: eine Stimme, die bei einer Entscheidung mitgezählt wird im Gegensatz zur beratenden Stimme; die Stimme, die bei Stimmengleichheit den Ausschlag gibt.

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De|zi|siv|stim|me, die (Politik): [mit]entscheidende Stimme in einer politischen Körperschaft.

Universal-Lexikon. 2012.

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